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Änderungen Sozialversicherung 2021

Die wichtigsten Änderungen in der Sozialversicherung im Jahr 2021

Die in der Sozialversicherung maßgeblichen Rechengrößen werden jedes Jahr aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Dadurch verändern sich die Einkommensgrenzen und dadurch auch die zu zahlende Beiträge. Nachstehend beleuchten wir die Auswirkungen der Änderung für Îhre Krankenversicherung und Ihre Versorgungswerkabgaben der Nordrheinischen Ärzteversorgung.

Eine kurze Zusammenfassung finden Sie am Ende des Artikels in Bildform.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden anhand der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese steigt von 4.687,50€ auf aktuell 4837,50€, dies entspricht einer Steigerung von 156,00€ oder 3,2% pro Monat, die zur Berechnung herangezogen werden können.

Damit beträgt der durchschnittliche maximale Gesamtbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr 890,61€ pro Monat (Arbeitgeber + Arbeitnehmer-Anteil) sondern 928,80€ pro Monat (AG+AN-Anteil). Dadurch erhöht sich der Beitrag für die GKV, aber auch der paritätische Beitrag für Privatversicherte steigt somit um 3,2%. Privat versicherte Arbeitnehmer, die für Ihre Private Krankenversicherung aktuell mehr als 890,61€ zahlen, erhalten aufgrund der paritätischen Regelung demnach eine höhere Erstattung durch den Arbeitgeber.

+ 3,20%

BBG

Die Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über den Zeitpunkt, ab welchem Sie in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Ihr Jahreseinkommen (+Überstundenvergütung, Sachbezug, Weihnachts-, oder Urlaubsgeld) muss voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, damit Sie zwischen einer freiwillig gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung wählen können.

2 Wochen Frist beachten! Sollte Ihr Jahreseinkommen vorausschauend die nächsten 12 Monate über der JAEG liegt, meldet Ihre Personalabteilung Sie bei der Krankenkasse als freiwillig gesetzlich versichert. Daraufhin erhalten Sie von der Krankenkasse eine Bescheinigung. Ab dem Eintreffen dieser Bescheinigung haben Sie 14 Tage Zeit zu reagieren und das Krankenversicherungssystem zu wechseln. Sollten Sie die 14 Tage verstreichen lassen, müssen Sie das reguläre 2-Monatige Kündigungsrecht beachten.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist im Jahr 2021 von 62.550€ auf 64.350€ gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 2,88% oder 1.800€ pro Jahr (150€ monatlich)

+ 2,88%

JAEG

Die Bezugsgrößen für das Versorgungswerk

Während die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze beachtet, ist die Bezugsgröße für das Versorgungswerk maßgeblich für Ihre Einzahlungen in die Nordrheinische Ärzteversorgung. Die Bezugsgröße hat sich von 82.800€ auf 85.200€ jährlich erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 2,9%. Statt der bisher maximal 1.283,40€ beträgt der Pflicht-Beitrag nun 1.320,60€ pro Monat.

Als Angestellter zahlt Ihr Arbeitgeber davon die Hälfte, als Selbstständiger haben Sie nochmals eine andere Grundlage, die gezahlt werden muss, gerne erläutern wir Ihnen in unserer Versorgungswerk-Analyse, welche Zahlungen bei Eintritt in die Selbstständigkeit auf Sie zukommen.

+ 2,90%

VW

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