Krankenversicherung als Arzt / Ärztin – Ihre Wahlmöglichkeiten

Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Erfahrungsgemäß erhalten Sie als Arzt / Ärztin nach Ihrem ersten Assistenzarzt-Jahr die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wir, die Ärzteberater Nordrhein, wollen in dem folgenden Artikel wichtige Punkte eines möglichen Wechsels in die private Krankenversicherung beleuchten.

Ist die Private Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte ein für Sie geeignetes System?

Um diese Frage für sich zu klären, sollten Sie eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, die Ihre persönliche aktuelle und geplante Situation (familiäre Situation, Versorgungswerk, Werdegang, Status, etc.) erfasst. Da diese Entscheidung meist langfristig gefällt wird, sollte die Entscheidung wohl überlegt sein.

Gerne helfen wir Ihnen weiter: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Können Sie in die Private Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte eintreten?

Nicht jeder Arzt / jede Ärztin kann eine private Krankenversicherung abschließen. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden. Neben einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird zur Aufnahme auch eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sofern das Gehalt unterhalb der JAEG liegt, ist der Arzt / die Ärztin Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Gesundheitsprüfung kann zu einer “normalen” Annahme, einer Annahme mit Beitragszuschlägen und im schlechtesten Fall zu einer Ablehnung führen. Dies hängt jeweils vom individuellen Gesundheitszustand der antragsstellenden Person ab.

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Worauf sollten Sie als Arzt/ Ärztin bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung achten?

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist eine langfristige. Daher sollte eine geeignete Krankenversicherung mit Bedacht gewählt werden.

Gesellschaft und  Tarif:

In die engere Auswahl sollten Gesellschaften gestellt werden, welche echte und spezielle Tarife für Ärztinnen und Ärzte anbieten.

Grundsätzlich sollten folgende tariflichen Erstattungen im Versicherungsschutz enthalten sein:

  • Hausarzt oder direkt aufgesuchter Facharzt (100% Erstattung der Kosten)
  • Arzneimittel (auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente) (100% Erstattung der Kosten)
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus (100% Erstattung der Kosten)
  • Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus (ohne GOÄ-Begrenzung) (100% Erstattung der Kosten)
  • Zahnbehandlung, -Prophylaxe und Inlays (100% Erstattung der Kosten)
  • Zahnersatz (inkl. Implantate) und Kieferorthopädie (85% Erstattung der Kosten)

Unternehmen und Mitgliederzahlen:

Wichtige Kriterien, neben den Leistungsinhalten, sind stabile Mitgliederzahlen und eine solide Finanzstärke des Unternehmens.

Gibt es weitere spezielle und wichtige Kriterien, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten?

In der privaten Krankenversicherung gibt es in den Bedingungen der jeweiligen Versicherer zusätzliche wichtige Prüfkriterien, welche zwingend beachtet werden sollten! Zusätzlich sollten, neben einer konstanten Betreuung des Vertrages, die nachfolgenden Voraussetzungen, aus unserer Sicht, ebenfalls erfüllt sein:

  • Offener Hilfsmittelkatalog (keine Beschränkung der Hilfsmittel – Sehr wichtig für den Leistungsanspruch zukünftig neu entwickelter Hilfsmittel)
  • Anpassung des Krankentagegeldes an Ihre persönliche Einkommenssituation ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Vorsorgeuntersuchungen auch über die gesetzlichen vorgeschriebenen Programme hinaus und ohne Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung
  • Günstige Beiträge für Familienangehörige (Kinder und Ehegatten).
  • Schnelle und gute Leistungsregulierung
  • Naturheilverfahren (mind. bis zum Höchstsatz der GebüH)
  • Fortlaufende Beratung und Betreuung durch qualifizierte und spezialisierte Berater für Mediziner*innen

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Bleibt der Beitrag konstant, oder steigen die Beiträge?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen fast im gleichen Maße, wie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit welchen Beitragserhöhungen ist durchschnittlich zu rechnen?

Krankenversicherung Beitragsvergleich

Die Gesundheitskosten wachsen stetig z.B. durch die medizinische Inflation, einer höheren Lebenserwartung und den medizinischen Fortschritt. Dies führt dazu, dass die Beiträge für die gesetzliche und die private Krankenversicherung in den letzten Jahren um durchschnittlich rund 3% gestiegen sind.

Fordern Sie Ihre persönliche Hochrechnung an: Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Was geschieht mit den Beiträgen im Alter?

Sicher ist, dass in beiden Systemen (GKV und PKV) die Beiträge u.a. aus Gründen einer höheren Lebenserwartung und des medizinischen Fortschritts steigen werden. Im Bereich der PKV gibt es automatische Maßnahmen aus dem Vertrag, welche die Aufgabe haben, die Beiträge im Alter konstant zu halten oder gar zu reduzieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es solche Maßnahmen jedoch nicht.

Welche Maßnahmen zur Beitragsentlastung für das Alter sind in dem Beitrag zur PKV bereits enthalten?

In dem Beitrag zur privaten Krankenversicherung sind Altersrückstellungen und ein 10%iger gesetzlicher Zuschlag enthalten.

In der privaten Krankenversicherung sorgt jeder, für seine im Alter steigenden Gesundheitskosten, selbst vor. Je früher der Einstieg, umso mehr Zeit bleibt, um Alterungsrückstellungen aufzubauen – umso niedriger ist der langfristige Beitrag.

Das Kapital aus dem gesetzlichem Zuschlag wird ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsstabilisierung eingesetzt. Sofern noch Kapital vorhanden ist erfolgt eine Beitragsreduzierung aus dem gesetzlichem Zuschlag zudem ab dem 80. Lebensjahr.

Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten der Beitragsreduktion: Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Welche weiteren Möglichkeiten der Beitragsreduzierung gibt es um die Beiträge im Alter zu entlasten?

  • Entfall des Beitrags zur Krankentagegeldabsicherung ab Rentenbeginn
  • Wegfall des gesetzlichen Zuschlags ab 60
  • Tarifwechselmöglichkeit
  • Individuelle Beitragsentlastungskomponente, die den Beitrag im Alter zusätzlich reduziert.
  • Ggf. Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers (individuelle Betrachtung notwendig)

Durch das Wechselrecht müssten Sie maximal den Höchstbeitrag eines freiwillig versicherten Rentners zahlen, jedoch sind die Leistungen dann analog denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gerne helfen wir Ihnen weiter: Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Welche Rolle spielt die Familienplanung oder die aktuelle familiäre Situation in Bezug auf die private Krankenversicherung?

Die Familienplanung oder die aktuelle familiäre Situation sind wichtige Kriterien bei der Entscheidungsfindung, ob man einen Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen möchte. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Familienmitglieder im Rahmen der “Familienversicherung” automatisch über den Beitrag des Mitglieds grundsätzlich abgesichert sind, muss bei der privaten Krankenversicherung für Kinder und nicht arbeitende Ehegatten ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der privat Versicherte mit seinem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt und das Haupteinkommen der Familie verdient.

Der durchschnittliche zusätzliche Beitrag pro Kind beträgt rund 140€. Auch hierfür erhalten Sie grundsätzlich den Zuschuss Ihres Arbeitgeber bis zu den Höchstgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fordern Sie Ihre persönliche und kostenfreie Beratung an!

Kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, obwohl der Arzt/ die Ärztin im EU-Ausland wohnt, aber in Deutschland arbeitet?

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist grundsätzlich auch möglich, wenn Sie im EU-Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten. Wichtig hierbei sind besondere Vereinbarungen im Vertrag, die nicht jeder Versicherer in Deutschland erfüllt. Diese sind im Vorfeld genau abzuklären. Um welche Absprachen es sich hierbei handelt, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Gibt es für Assistenzärzte in ärztlicher Weiterbildung spezielle Tarife?

Einige Gesellschaften bieten sogenannte Ausbildungstarife an. Bei den Ausbildungstarifen für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Facharztweiterbildung handelt es sich um echte private Krankenversicherungen, die jedoch ohne Beitragsrückstellungen kalkuliert sind. Folglich können sich Assistenzärzte und Assistenzärztinnen bis zur Facharztanerkennung zu einem vergünstigten Beitrag privat krankenversichern.

Nach erfolgreicher Facharztprüfung wird der Krankenversicherungsschutz dann auf den Tarif mit Beitragsrückstellungen umgestellt.

Ob sich der Ausbildungstarif für Sie lohnt, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Entscheidung eines Wechsels des Systems immer eine sehr individuelle ist, ein klares “Ja” oder “Nein” kann in den meisten Fällen erst nach einer ausführlichen Beratung erfolgen.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung.

Fordern Sie hier Ihre kostenfreie und unverbindliche Beratung an!

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