Teile unseren Beitrag:
Checkliste für die Berufsunfähigkeit als Arzt / Ärztin
Checkliste für die private Berufsunfähigkeit als Arzt / Ärztin
Unsere Checkliste für die Berufsunfähigkeit als Arzt / Ärztin, damit Sie ihre aktuellen Absicherungen auf Qualität hin prüfen können. Denn auch im Bereich der Anbieter für die Ärzteschaft gibt es Qualitäts- und Preisunterschiede. Nachstehend zeigen wir Ihnen die 8 wichtigsten Punkte auf, die es im besten Fall bei Abschluss einer Absicherung zu prüfen gilt.
1.
Kaufkraft-Erhalt der vereinbarten Rentenleistung (Dynamik)
Die Kaufkraft Ihrer Absicherung sollte Ihnen durch jährliche Erhöhungen, analog der Inflationsrate, erhalten bleiben. Auch die Rente Leistungsfall sollte eine jährliche Erhöhung vorsehen.
2.
Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Im Falle einer Berufsunfähigkeit sollten Sie durch den Beitrag der Absicherung nicht weiter belastet werden.
3.
Garantie der Nachversicherung zu besonderen Anlässen
Wenn ihr Bedarf steigt, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihre persönliche Situation anpassen können: Besondere Anlässe sind bspw.: Abschluss Studium, Heirat, Erwerb einer Immobilie, Gehaltssteigerungen, Geburt / Adoption eines Kindes.
4.
Zusätzliche Garantie für die einmalige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente
Sie sollten Innerhalb der ersten 60 Monaten der Vertragslaufzeit ohne besonderen Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung (z.B. bei Facharztanerkennung) die Höhe Ihrer Absicherung flexibel anpassen können.
5.
Erweiterte Infektionsklausel
Bei der Infektionsklausel sollte es sich um eine echte Infektionsklausel handeln, welche auch bei teilweisem Berufsverbot oder Aufstellung eines Hygieneplans eines anerkannten Hygienikers leistet.
6.
Keine Arztanordnungsklausel
Verpflichtend ist, dass der Versicherer keine Arztanordnungsklausel in seinen Bedingungen enthalten hat, denn: Die Arztanordnungsklausel würde Sie verpflichten, einen bestimmten Arzt aufzusuchen und seine Behandlungsvorschläge zu befolgen. Ziel hierbei wäre die Minderung einer Berufsunfähigkeit. Meist wird von zumutbaren Behandlungen gesprochen, die aber nicht weiter definiert sind. Eine Missachtung dieser Maßnahmen kann zu einer Leistungskürzung oder sogar Einstellung der Rentenzahlung führen.
7.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Anders als das ärztliche Versorgungswerk verzichten gute Versicherer auf die abstrakte Verweisung, welche es den Unternehmen erlauben würde, auf einen den Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechenden gleichwertigen Beruf zu verweisen.
8.
Volle Leistung ab einer Berufsunfähigkeit von 50%
Sie erhalten die volle Rentenleistung, wenn Sie zu mindestens 50 % Berufsunfähig sind. Beispiel: Ein Oberarzt der Anästhesie erleidet einen Bandscheibenvorfall und kann nicht mehr stehend bei Operationen anästhesieren.
Kontakt