Nordrheinische Ärzteversorgung – Berufsunfähigkeit als Arzt / Ärztin
Die Nordrheinische Ärzteversorgung bietet Ärztinnen und Ärzten einen Schutz gegen eine Berufsunfähigkeit.
Als Arzt/Ärztin im Kammerbezirk Nordrhein sind Sie dazu verpflichtet, Mitglied in dem Versorgungswerk Ihres Kammerbezirks zu sein. Die Nordrheinische Ärzteversorgung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, welche die Aufgabe hat, seine Mitglieder zu versorgen.
Die Leistungen als auch die Besonderheiten der Nordrheinischen Ärzteversorgung sind viel diskutierte Themen in unseren Seminaren z.B. beim Tag der Assistenz-Zeit. Insbesondere die Frage: Muss ich mich zusätzlich privat gegen eine Berufsunfähigkeit schützen? Unsere Antwort darauf lautet: “Es kommt darauf an”, denn neben der individuellen persönlichen Situation gibt es bei der Berufsunfähigkeitsrente aus der Nordrheinischen Ärzteversorgung sprich Ihrem Versorgungswerk Nordrhein einige Dinge zu beachten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir jedem Mitglied des Versorgungswerks die Möglichkeit einer persönlichen und individuellen Analyse.
Definition Berufsunfähigkeit gemäß der Satzung Nordrheinische Ärzteversorgung
Gemäß der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung (§10 Abs. 1) wird eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erst ab einer Berufsunfähigkeit in Höhe von 100% gezahlt. Im Sinne des § 10 (1) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung ist ein Mitglied berufsunfähig, wenn es aufgrund von körperlichen Gebrechens, oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauerhaft keinerlei ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kann. Eine ärztliche Tätigkeit wir definiert, als eine Tätigkeit bei welcher die ärztliche Vorbildung ganz oder teilweise verwendet werden kann. Zu beachten gilt zudem, dass abstrakt auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden kann (z.B. Gutachter, Lehrauftrag, Journalist).
„Einem Chirurg, der nicht mehr in der Lage ist zu operieren, weil er beispielsweise an Rheumatismus leidet, kann unter Umständen durchaus auf gutachterliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten beim MDK verwiesen werden. Ob diese ärztliche Verweisungstätigkeit einen wirtschaftlichen Wert hat bzw. auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist, ist unerheblich. Den Verweisungstätigkeiten sind auch solche Berufe zuzuordnen, die aus gesundheitlichen Gründen nur im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden können.“
Nordrheinische Ärzteversorgung: 0,46% “BU”-Renten
Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt aktuell (im Jahr 2020) 20.699 Renten aus. 268 davon werden aufgrund einer Berufsunfähigkeit geleistet. Im Jahr 2018 wurden lediglich 24 Anträge auf eine Rente aufgrund einer Berufsunfähigkeit bewilligt. Bezogen auf die Mitgliederzahl von 58.752 Mitgliedern entsprechen 268 Renten aufgrund einer Berufsunfähigkeit einem Anteil von 0,46%.

Quelle: Geschäftsbericht 2020
Durchschnittliche Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit
Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt insgesamt 6,5 Millionen Euro für die laufenden Berufsunfähigkeitsrenten. Bei einer aktuellen Anzahl von 268 berufsunfähigen Ärztinnen und Ärzten ergibt sich pro Person eine Zahlung in Höhe von 24.253,73€ pro Jahr.
Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit beträgt demnach 2.021,14€. Bei der Rente handelt es sich um eine Bruttorente.

Quelle: Geschäftsbericht 2020
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