Nordrheinische Ärzteversorgung – Berufsunfähigkeit als Arzt / Ärztin

Die Nordrheinische Ärzteversorgung bietet Ärztinnen und Ärzten einen Schutz gegen eine Berufsunfähigkeit.

Als Arzt/Ärztin im Kammerbezirk Nordrhein sind Sie dazu verpflichtet, Mitglied in dem Versorgungswerk Ihres Kammerbezirks zu sein. Die Nordrheinische Ärzteversorgung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, welche die Aufgabe hat, seine Mitglieder zu versorgen.

Die Leistungen als auch die Besonderheiten der Nordrheinischen Ärzteversorgung sind viel diskutierte Themen in unseren Seminaren z.B. beim Tag der Assistenz-Zeit. Insbesondere die Frage: Muss ich mich zusätzlich privat gegen eine Berufsunfähigkeit schützen? Unsere Antwort darauf lautet: “Es kommt darauf an”, denn neben der individuellen persönlichen Situation gibt es bei der Berufsunfähigkeitsrente aus der Nordrheinischen Ärzteversorgung sprich Ihrem Versorgungswerk Nordrhein einige Dinge zu beachten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir jedem Mitglied des Versorgungswerks die Möglichkeit einer persönlichen und individuellen Analyse.

Definition Berufsunfähigkeit gemäß der Satzung Nordrheinische Ärzteversorgung

Gemäß der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung (§10 Abs. 1) wird eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erst ab einer Berufsunfähigkeit in Höhe von 100% gezahlt. Im Sinne des § 10 (1) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung ist ein Mitglied berufsunfähig, wenn es aufgrund von körperlichen Gebrechens, oder Schwäche seiner körperlichen  oder geistigen Kräfte dauerhaft keinerlei ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kann. Eine ärztliche Tätigkeit wir definiert, als eine Tätigkeit bei welcher die ärztliche Vorbildung ganz oder teilweise verwendet werden kann. Zu beachten gilt zudem, dass abstrakt auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden kann (z.B. Gutachter, Lehrauftrag, Journalist).

„Einem Chirurg, der nicht mehr in der Lage ist zu operieren, weil er beispielsweise an Rheumatismus leidet, kann unter Umständen durchaus auf gutachterliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten beim MDK verwiesen werden. Ob diese ärztliche Verweisungstätigkeit einen wirtschaftlichen Wert hat bzw. auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist, ist unerheblich. Den Verweisungstätigkeiten sind auch solche Berufe zuzuordnen, die aus gesundheitlichen Gründen nur im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden können.“

Nordrheinische Ärzteversorgung: 0,46% “BU”-Renten

Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt aktuell (im Jahr 2020) 20.699 Renten aus. 268 davon werden aufgrund einer Berufsunfähigkeit geleistet. Im Jahr 2018 wurden lediglich 24 Anträge auf eine Rente aufgrund einer Berufsunfähigkeit bewilligt. Bezogen auf die Mitgliederzahl von 58.752 Mitgliedern entsprechen 268 Renten aufgrund einer Berufsunfähigkeit einem Anteil von 0,46%.

Durchschnittliche Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit

Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt insgesamt 6,5 Millionen Euro für die laufenden Berufsunfähigkeitsrenten. Bei einer aktuellen Anzahl von 268 berufsunfähigen Ärztinnen und Ärzten ergibt sich pro Person eine Zahlung in Höhe von 24.253,73€ pro Jahr.

Die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit beträgt demnach 2.021,14€. Bei der Rente handelt es sich um eine Bruttorente.

Fragen und Antworten

Typische Fragen und die dazugehörigen Antworten

Nachdem man einen Monat lang seine Versorgungswerk-Abgabe geleistet hat, besteht ein Anspruch auf eine Leistung bei vorliegender Berufsunfähigkeit. Zudem darf das 62. Lebensjahr nicht vollendet sein, und man darf keine Altersrente der Nordrheinischen Ärzteversorgung in Anspruch nehmen.

Reicht Ihre Berufsunfähigkeits-Rente der Nordrheinischen Ärzteversorgung? Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Auf Weisung des Verwaltungsausschusses ist das Mitglied verpflichtet sich untersuchen und beobachten zu lassen. Sofern dann die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Mitglieder die Rente mit Beginn des Folgemonats nach Antragsstellung.

Eine ärztliche Tätigkeit wird definiert, als eine Tätigkeit bei welcher die ärztliche Vorbildung ganz oder teilweise verwendet werden kann. ZU beachten gilt zudem, dass abstrakt auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden kann (z.B. Gutachter, Lehrauftrag, Journalist)

Ja, denn: „Da die Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung die Ausübung des ärztlichen Berufes ausschließt, ist die Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente an die Aufgabe des ärztlichen Berufes gebunden.”

Der Verwaltungsausschuss kann durch eine angeordnete ärztliche Nachprüfung feststellen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Sofern das Mitglied der Nachuntersuchung nicht nachkommt, kann die Rente eingestellt werden.

Das Alterseinkünftegesetz regelt die  die Besteuerung von Renten aus Ihrem Versorgungswerk. Gemäß der Regelung in diesem Gesetz, werden Renten seit dem Jahre 2005 nachgelagert besteuert. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt seit dem Jahr 2020 jährlich um 1 % (aktueller Besteuerungsanteil 81 %), bis zum Jahre 2040. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen die Renten der vollständigen Besteuerung.

Möchten Sie ganz genau wissen, wieviel Berufsunfähigkeits-Rente Sie im Leistungsfall voraussichtlich beziehen werden? Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein. Um genaue Auskünfte zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Die Ärztekammer Nordrhein dürfen aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung ausüben.

Bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit beginnt der Rentenbezug mit Beginn des darauffolgenden Monats, frühestens mit Beginn des Monats, der dem übernächsten Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde. Voraussetzung für die Rentengewährung ist die Einstellung der Berufstätigkeit und bei angestellten Mitgliedern die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Unter dieser Maßgabe könnte sich insbesondere für freiberuflich tätige Mitglieder im Zeitraum zwischen Antragsstellung und Rentenbezug unter Umständen eine Versorgungslücke auftun. Es wird ausdrücklich empfohlen, seinen individuellen Versicherungsschutz zu prüfen. Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung lassen sich im Krankheitsfall mögliche Einkommensausfälle bis zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ausgleichen.

Ist Ihr Schutz bereits lückenlos, oder sind Sie sich unsicher? Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Nein Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen. Mit Erreichen der Regelaltersrente tritt satzungsgemäß an Stelle der gezahlten Berufsunfähigkeitsrente die Altersrente ein. Wie hoch diese dann ausfällt, ist sehr individuell und richtet sich nach den erbrachten Einzahlungen.

Wie hoch wird Ihre Altersrente sein, wenn Sie vor Bezug der Altersrente Ihren Arztberuf aufgeben mussten? Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Es besteht kein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Leistungen können von einer Krankenversicherung eingeschlossen sein. Die Nordrheinische Ärzteversorgung kann aber auf Antrag einen Zuschuss zur Erhaltung, wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Berufsunfähigkeit zahlen.

Es gibt weitere Besonderheiten und persönliche Umstände in Bezug auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente die zusätzlich zu berücksichtigen sind. Unser Versorgungswerk-Gutachten für Mitglieder der Ärzteversorgung Nordrhein ist individuell und auf Ihre persönliche Versorgungssituation ausgerichtet.