Nordrheinische Ärzteversorgung – Hinterbliebenenrente als Arzt / Ärztin
Die Nordrheinische Ärzteversorgung bietet Ärztinnen und Ärzten neben einer Alters-, und Berufsunfähigkeitsrente auch eine Hinterbliebenenrente an.
Als Arzt/Ärztin im Kammerbezirk Nordrhein sind Sie dazu verpflichtet, Mitglied in dem Versorgungswerk Ihres Kammerbezirks zu sein. Die Nordrheinische Ärzteversorgung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, welche die Aufgabe hat, seine Mitglieder zu versorgen.
Die Leistungen als auch die Besonderheiten der Nordrheinischen Ärzteversorgung sind viel diskutierte Themen in unseren Seminaren z.B. beim Tag der Assistenz-Zeit. Insbesondere die Frage: “Sind meine Nachkommen ausreichend versorgt” Unsere Antwort darauf lautet: “Es kommt drauf an”, denn neben der individuellen persönlichen Situation gibt es bei der Hinterbliebenenrente aus der Nordrheinischen Ärzteversorgung sprich Ihrem Versorgungswerk Nordrhein einige Dinge zu beachten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir jedem Mitglied des Versorgungswerks die Möglichkeit einer persönlichen und individuellen Analyse.
4.805 Renten
Die Nordrheinische Ärzteversorgung verzeichnet ungefähr 57.472 Mitglieder. Den Geschäftsberichten kann man entnehmen, dass im Jahr 2020 von der Nordrheinischen Ärzteversorgung insgesamt 4.805 Hinterbliebenen Renten ausgezahlt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der ausgezahlten Renten von 4.694 um 2,36% angestiegen.
84,74% Witwen- und Witwerrenten
Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt aktuell (im Jahr 2020) 4.791 Hinterbliebenenrenten aus. Davon zählen 84,74% also 4.060 Renten zu den Witwen und Witwern. 715 Renten werden Waisen ausgezahlt und 16 Renten für Lebenspartner/innen.
1.668€ monatliche Rente
Die durchschnittliche Rentenhöhe der Witwen- und Witwerrente beträgt im Jahr 2020 1.668,88€ monatlich. Es werden aktuell 4060 Witwen- und Witwerrenten ausgezahlt mit einem Gesamtvolumen von ca. 81,3 Mio. Euro.
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