Nordrheinische Ärzteversorgung – Hinterbliebenenrente als Arzt / Ärztin

Die Nordrheinische Ärzteversorgung bietet Ärztinnen und Ärzten neben einer Alters-, und Berufsunfähigkeitsrente auch eine Hinterbliebenenrente an.

Als Arzt/Ärztin im Kammerbezirk Nordrhein sind Sie dazu verpflichtet, Mitglied in dem Versorgungswerk Ihres Kammerbezirks zu sein. Die Nordrheinische Ärzteversorgung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, welche die Aufgabe hat, seine Mitglieder zu versorgen.

Die Leistungen als auch die Besonderheiten der Nordrheinischen Ärzteversorgung sind viel diskutierte Themen in unseren Seminaren z.B. beim Tag der Assistenz-Zeit. Insbesondere die Frage: “Sind meine Nachkommen ausreichend versorgt” Unsere Antwort darauf lautet: “Es kommt drauf an”, denn neben der individuellen persönlichen Situation gibt es bei der Hinterbliebenenrente aus der Nordrheinischen Ärzteversorgung sprich Ihrem Versorgungswerk Nordrhein einige Dinge zu beachten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir jedem Mitglied des Versorgungswerks die Möglichkeit einer persönlichen und individuellen Analyse.

4.805 Renten

Die Nordrheinische Ärzteversorgung verzeichnet ungefähr 57.472 Mitglieder. Den Geschäftsberichten kann man entnehmen, dass im Jahr 2020 von der Nordrheinischen Ärzteversorgung insgesamt 4.805 Hinterbliebenen Renten ausgezahlt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der ausgezahlten Renten von 4.694 um 2,36% angestiegen.

84,74% Witwen- und Witwerrenten

Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt aktuell (im Jahr 2020) 4.791 Hinterbliebenenrenten aus. Davon zählen 84,74% also 4.060 Renten zu den Witwen und Witwern. 715 Renten werden Waisen ausgezahlt und 16 Renten für Lebenspartner/innen.

1.668€ monatliche Rente

Die durchschnittliche Rentenhöhe der Witwen- und Witwerrente beträgt im Jahr 2020 1.668,88€ monatlich. Es werden aktuell 4060 Witwen- und Witwerrenten ausgezahlt mit einem Gesamtvolumen von ca. 81,3 Mio. Euro.

Fragen und Antworten

Typische Fragen und die dazugehörigen Antworten

Die Hinterbliebenenrenten sind Witwen- und Witwerrenten, Waisen- und Halbwaisenrenten und Renten an frühere Ehegatten. Die Renten werden bei Tod des Mitglieds an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.

Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein, exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Im Sinne des § 12 Abs.1 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung erhält die Witwe oder der Witwer eine Rente, nach dem Tod des Mitglieds. Voraussetzung ist das zwischen der Witwe oder dem Witwer eine standesamtliche Ehe geschlossen wurde, die bis zum Zeitpunkt des Todes bestanden hat.

Sofern die Ehe nach dem 65. Lebensjahr geschlossen, oder ein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt wurde, muss diese für 3 Jahre bestanden haben.

Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein, exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Seit dem 01.01.2022 gelten auch eingetragene Lebenspartner/innen als Witwer/Witwen.

Die Rente an hinterbliebene Witwen/Witwer beträgt 60% des Rentenanspruchs des Mitglieds zum Todestag. Sofern das Mitglied vor Rentenbeginn verstirbt, wird für den Anspruch die Berufsunfähigkeitsrente als Bezugsgröße herangezogen. Im Jahr 2019 lag die durchschnittliche Rente für Witwen und Witwer bei 1.668,85 Euro monatlich.

Wie hoch die aktuelle Rente für Ihre Hinterbliebenen ausfallen würde, erfahren Sie in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein, exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Im Sinne des § 13 der Satzung, erhalten Kinder des Mitglieds bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Halbwaisen-/Waisenrente nach dem Tods des Mitglieds. Unter gewissen Voraussetzungen verlängert sich der Anspruchszeitraum bis zum 27. Lebensjahr.

Bei Ausübung einer entgeltlichen beruflichen Tätigkeit mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden entfällt der Anspruch.

Die Halbwaisenrente beträgt 12% und die Vollwaisenrente 30% des Rentenanspruchs des Mitglieds pro Kind.

Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Halbwaisenrente demnach 249,17€ monatlich wohingegen die Vollwaisenrente 523,81€ betrug.

Kinder gemäß § 13 Abs. 2 sind:

  • Eheliche Kinder
  • Nichteheliche Kinder
  • Angenommene Kinder
  • Für ehelich erklärte Kinder

Sofern die oder der Hinterbliebene wieder heiratet, erlischt der Anspruch auf Rente mit dem Ablauf des Monats der Heirat. Auf Antrag erhalten Witwen und Witwer eine Kapitalabfindung aus der Nordrheinischen Ärzteversorgung.

Es gibt weitere Besonderheiten und persönliche Umstände, die es zusätzlich zu berücksichtigen gilt. Unser Versorgungswerk-Gutachten für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein ist individuell auf Ihre persönliche Versorgungssituation ausgerichtet.