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Nordrheinische Ärzteversorgung – Altersrente als Arzt / Ärztin

Die Nordrheinische Ärzteversorgung bietet Ärztinnen und Ärzten eine durchschnittliche Altersrente in Höhe von 2.750,22 Euro pro Monat.

Als Arzt/Ärztin im Kammerbezirk Nordrhein sind Sie dazu verpflichtet, Mitglied in dem Versorgungswerk Ihres Kammerbezirks zu sein. Die Nordrheinische Ärzteversorgung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, welche die Aufgabe hat, seine Mitglieder zu versorgen.

Die Leistungen als auch die Besonderheiten der Nordrheinischen Ärzteversorgung sind viel diskutierte Themen in unseren Seminaren z.B. beim Tag der Assistenz-Zeit. Insbesondere die Frage: “Muss ich mich von der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen?” Unsere Antwort darauf lautet: “Es kommt drauf an”, denn neben der individuellen persönlichen Situation gibt es bei der Altersrente aus der Nordrheinischen Ärzteversorgung sprich Ihrem Versorgungswerk Nordrhein einige Dinge zu beachten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir jedem Mitglied des Versorgungswerks die Möglichkeit ein persönliches und individuelles Gutachten.

Nordrheinische Ärzteversorgung: 58.752 Mitglieder

Die Nordrheinische Ärzteversorgung verzeichnet ungefähr 58.752 Mitglieder. 56% von Ihnen sind angestellte Pflichtmitglieder, die durchschnittlich 12.732€ Versorgungswerk-Abgaben pro Jahr leisten. 18,1% der Mitglieder sind niedergelassene Pflichtmitglieder die durchschnittlich 18.431€ Versorgungswerk-Abgaben pro Jahr leisten. Das durchschnittliche Eintrittsalter der Neuzugänge liegt bei 29,68 Jahren.

Mitglieder+Beitraege

46,77% Regelaltersrenten

Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt aktuell (im Jahr 2020) 20.699 Renten aus. Im Jahr 2019 sind 1.005 Bezieher der Altersrente dazugekommen. 46,77% haben die Regelaltersrente bezogen, wohingegen 33,73% der Inanspruchnahmen vorgezogen wurden. Zudem haben sich 169 Ärztinnen oder Ärzte dazu entschlossen die Rente aufzuschieben. Das entspricht einem Prozentsatz von 16,82%. Die übrigen 27 Anträge sind Übergänge aus Berufsunfähigkeitsrenten.

2.750,22€ monatliche Rente

Die durchschnittliche Rentenhöhe der Altersvorsorge beträgt im Jahr 2020 2.750,22€ monatlich. Es werden aktuell 15.626 Altersrenten ausgezahlt mit einem Gesamtvolumen von ca. 515,7 Mio Euro. Sowohl die Anzahl der Altersrenten, als auch das Volumen der Zahlungen ist, im Vergleich zum Vorjahr, um ca. 4% gestiegen. Wichtig: Bei der Rente handelt es sich um eine Bruttorente, die mit dem jeweils geltenden persönlichen Steuersatz besteuert wird.

Altersrente – Fragen und Antworten

Typische Fragen und die dazugehörigen Antworten

Die Rente wegen Alters ist eine Renten-Leistung der Nordrheinischen Ärzteversorgung, welche den Mitgliedern nach dem Erreichen der Altersgrenze gezahlt wird. Sie dient der finanziellen Versorgung der Mitglieder im Alter.

Möchten Sie ganz genau wissen, wieviel Rente Sie später voraussichtlich beziehen werden? Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Die Höhe der Rente ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und den bis zum Renteneintrittsalter geleisteten Versorgungs-Abgaben.

Möchten Sie ganz genau wissen, wieviel Rente Sie später voraussichtlich beziehen werden? Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung führt auch in der Nordrheinischen Ärzteversorgung dazu, dass die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre hinausgeschoben wird. Die vorher geltende Grenze von 65 Jahren wird ab dem Geburtsjahrgang 1948 sukzessive in Monatsschritten bis zu dem Geburtsjahrgang von 1970 erhöht.

Wenn Sie mehr über Ihren tatsächlichen Renteneintritt erfahren möchten, nutzen Sie unser Versorgungswerk-Gutachten mit detaillierten Erklärungen. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Selbstverständlich können Sie als Mitglied Ihres Versorgungswerks auch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente in Anspruch nehmen. Der Frühestmögliche Rentenbeginn liegt bei Mitgliedern

  • ab dem Jahr 2012 in das Versorgungswerk eingetreten sind, bei 62 Jahren.
  • mit Eintritt bis Ende 2011 bei vollendeten 60 Lebensjahren

Die vorgezogene Altersrente wird um einen in der Satzung festgelegten Prozentsatz gekürzt. (§9 Abs.1 Satz 1, Abs. 5 Satz2, i.V.m. §42 Abs. 9)

Wie hoch ihre Rente bei einem vorzeitigen Renteneintritt tatsächlich sein wird, berechnen wir Ihnen gerne in Ihrem persönlicher Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein, exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Der Rentenbeginn der Altersrente kann unter gewissen Bedingungen auch hinausgeschoben werden. Dies kann monatlich erfolgen. Gemäß der aktuellen Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung besteht diese Möglichkeit für 3 Jahre, maximal bis zum 70. Lebensjahr.

Für jeden Monat des späteren Rentenbeginns erhält das Mitglied einen Zuschlag, welcher die Altersrente erhöht. Eine zusätzliche Beitragszahlung ist in diesem Zeitraum aber nicht mehr möglich.

Lohnt es sich die Rente erst später in Anspruch zu nehmen? Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein, exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein.

Das Alterseinkünftegesetz regelt die Besteuerung von Altersrenten aus Ihrem Versorgungswerk. Gemäß der Regelungen in diesem Gesetz, werden Renten seit dem Jahr 2005 besteuert. Das bedeutet, dass Aufwendungen zum Aufbau der Altersvorsorge zunehmend steuerfrei sind, die Rente künftig jedoch nachgelagert besteuert wird. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt seit dem Jahr 2020 jährlich um 1% (der aktuelle Besteuerungsanteil beträgt 81%), bis zum Jahr 2040. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen die Renten der vollständigen Besteuerung (100%).

Erfahren Sie mehr in Ihrem persönlichen Versorgungswerk-Gutachten. Eine Dienstleistung der Ärzteberater Nordrhein exklusiv für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein. Um genaue Auskünfte zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Die Ärzteberater Nordrhein dürfen aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung ausüben.

Es gibt weitere Besonderheiten und persönliche Umstände in Bezug auf Ihre Altersrente die zusätzlich zu berücksichtigen sind. Unser Versorgungswerk-Gutachten für Mitglieder der Nordrheinischen Ärzteversorgung ist individuell und auf Ihre persönliche Versorgungssituation zugeschnitten.

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