Private Krankenversicherung als Arzt / Ärztin

Der Statuswechsel in Ihrer Krankenversicherung

Erfahrungsgemäß erhalten Sie als Arzt / Ärztin nach Ihrem ersten Assistenzarzt-Jahr die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln und dazu möchten wir Ihnen gratulieren, denn:

Der Beitrag für eine private Krankenvollversicherung für Assistenzärzte in Weiterbildung beträgt im Durchschnitt 340€ pro Monat!

Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung liegt Ihr Beitrag ab dem Jahr 2021 bei rund 928€ monatlich. (Änderungen der Sozialversicherung 2021) Durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung können Sie somit einen erheblichen monetären Vorteil erlangen.

Worauf sollte ich bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung achten?

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist eine langfristige. Daher sollte die Gesellschaft und der Tarif mit Bedacht gewählt werden. Achten Sie bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung auf Unternehmen, die spezielle Tarife für Ärztinnen und Ärzte anbieten und stabile Mitgliederzahlen vorweisen.

Grundsätzlich sollten folgende tariflichen Erstattungen im Versicherungsschutz enthalten sein:

  • Hausarzt oder direkt aufgesuchter Facharzt 100%
  • Für Arzneimittel (auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente) 100%
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus 100%
  • Freie Arztwahl im Krankenhaus (ohne GOÄ-Begrenzung) 100%
  • Zahnbehandlung, -Prophylaxe und Inlays 100%
  • 85% für Zahnersatz (inkl. Implantate) und Kieferorthopädie (in den Weiterbildungs-Tarifen meist begrenzt)

Zudem gibt es spezielle, bedeutsame Kriterien, welche berücksichtigt werden sollten!

Private Krankenversicherung als Arzt / Ärztin – Die häufigsten Fragen:

Mit dem Nachweis einer ausländischen Krankenversicherungspflicht endet auch Ihre private Krankenversicherung in Deutschland. Für eine mögliche Wiederkehr nach Deutschland kann die private Krankenversicherung in einem speziellen Tarif weitergeführt werden (Anwartschaftsversicherung) Dieser Tarif ermöglicht die Fortführung zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist auch möglich, wenn Sie in Belgien oder in den Niederlanden wohnen. Wichtig hierbei sind besondere Vereinbarungen im Vertrag, die nicht jeder Versicherer in Deutschland erfüllt. Diese sind im Vorfeld genau abzuklären. Um welche Absprachen es sich hierbei handelt, erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Sofern Sie in diesem Jahr noch nicht die Möglichkeit des Wechsels haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir können bereits Ihren Gesundheitsstatus aufnehmen und sichern, sodass ein späterer Wechsel problemlos möglich ist.

Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, bieten Ihnen manche Unternehmen eine Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen an.

Ein häufiger Kritikpunkt sind die Beiträge im Alter – Eine gut durchdachte Vertragsgestaltung wirkt diesem entgegen und ist Grundlage einer qualifizierten Beratung.

Zu beachten gilt, dass Kinder in der Regel ebenfalls privat krankenversichert werden müssen. Der durchschnittliche Beitrag pro Kind beträgt rund 135€. Dieser wird bis zu den Höchstgrenzen ebenfalls vom Arbeitgeber bezuschusst.

Diese Frage kann eindeutig mit “Ja” beantwortet werden – Bei den Ausbildungstarifen für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Facharztweiterbildung handelt es sich um echte private Krankenversicherungen.

Hier sollten Sie prüfen ob Ihnen der Vertrag das Recht einräumt, dass Sie ohne weitere Gesundheitsprüfung in einen vollen Tarif wechseln dürfen. Informieren Sie sich vor Abschluss eines Ausbildungstarifs bereits über die Preise und Leistungen der Voll-Tarife.

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